Für Fachgruppen – Privatkonto
In Zusammenarbeit mit der BKB offeriert die skuba allen Fachgruppen der Universität Basel ein spesenfreies Privatkonto.
Welche Funktion übernimmt die skuba?
Die skuba genehmigt lediglich die Eröffnung (und allfällige Schliessung) des Kontos sowie die Festlegung der Kontovollmachten. Alles andere, insbesondere die Verwaltung des Vermögens, Auslösung von Zahlungen oder Bestellungen von EC-/Kreditkarten, geschieht ausschliesslich durch die Fachgruppe. Die Autonomie der Fachgruppen ist gewährleistet.
ERÖFFNUNG EINES NEUEN KONTOS- WAS MUSS ICH TUN?
1- Die interessierte Fachgruppe lädt das Antragsformular herunter und füllt es aus. Es muss mindestens eine Person eingetragen werden. Die skuba überlässt es den Fachgruppen, ob nur die finanzverantwortliche Person (Kassier) oder auch das Präsidium Zugriff auf das Konto erhalten.
2- Das Präsidium der Fachgruppe bestätigt per Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
3- Von allen Personen mit Kontovollmacht muss eine Kopie der ID (Vorder- und Rückseite) erstellt werden
4- Die Fachgruppe sendet das ausgefüllte Antragsformular inkl. Ausweiskopien direkt an die BKB
Basler Kantonalbank
z.Hd. Elke Pieper / VK25
Güterstrasse 127
Postfach
4002 Basel
5- Die BKB erstellt die offiziellen Kontoeröffnungsformulare und schickt diese an die Fachgruppe.
6- Die bevollmächtigten Personen überprüfen die Dokumente und unterschreiben an den gekennzeichneten Stellen.
7- Die Fachgruppe sendet nun die visierten Kontoeröffnungsdokumente der BKB an die skuba.
skuba Geschäftsführung
Petersgraben 45
4051 Basel
8– Die skuba überprüft und bestätigt die offiziellen Kontoeröffnungsformulare und leitet diese weiter an die BKB.
9- Das Konto wird nun eröffnet und die Fachgruppen werden informiert. Die Kontokarten und E-Banking Logins werden den Bevollmächtigten zugestellt.
DIE VOLLMACHTEN MÜSSEN MUTIERT WERDEN- WAS MUSS ICH TUN?
Bei einem Wechsel der finanzverantwortlichen Person müssen zwingend die Vollmachten bei der BKB angepasst werden.
1- Die interessierte Fachgruppe lädt das Mutationsformular herunter und füllt es aus.
2- Das Präsidium der Fachgruppe bestätigt per Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
3- Von allen Personen mit neuen Kontovollmachten muss eine Kopie der ID (Vorder- und Rückseite) erstellt werden.
4- Die Fachgruppe sendet das ausgefüllte Mutationsformular inkl. Ausweiskopien direkt an die BKB.
Basler Kantonalbank
z.Hd. Elke Pieper / VK25
Güterstrasse 127
Postfach
4002 Basel
5- Die BKB nimmt die Mutationen vor und schickt das offizielle Dokument an die Fachgruppe.
6- Die bevollmächtigten Personen überprüfen die Dokumente und unterschreiben an den gekennzeichneten Stellen.
7- Die Fachgruppe sendet nun die visierten Unterschriftenformulare der BKB an die skuba
skuba Geschäftsführung
Petersgraben 45
4051 Basel
8- Die skuba überprüft und bestätigt die Mutationen und leitet diese an die BKB weiter.
9- Die Kontokarten und E-Banking Logins werden den Bevollmächtigten zugestellt.