STUDIERENDENRAT
Der Studierendenrat (SR) ist das Parlament der Studierenden der Universität Basel und stellt das höchste Gremium der studentischen Körperschaft dar. Hier wird über Hochschul- und Bildungspolitik debattiert und entschieden. Der SR verfügt über alle rechtlichen Grundlagen – Statuten, Reglemente, u.v.a. – der skuba
Die Fakultäten sind proportional gemäss ihrer Studierendenanzahl vertreten.
Primär befasst sich der Studierendenrat mit verschiedensten (aktuellen) hochschulpolitischen Themen, erarbeitet diesbezüglich Positionen und legt Stellungnahmen sowie Pressemitteilungen vor. Die Vorstände und die Geschäftsführung der skuba werden vom Studierendenrat gewählt und kontrolliert. Der SR verabschiedet das Budget und prüft die Jahresrechnung der skuba. Darüber hinaus vergibt der SR Subventionen und Förderungen an studentische Aktivitäten und Projekte aus seinem Budget.
In der Regel werden pro Semester fünf Sitzungen abgehalten.
Bei Vakanzen im Studierendenrat sind Nachnominationen für die jeweiligen Wahlkreise möglich. Meldet euch für den Studierendenrat und entscheidet mit!
SITZUNGSTERMINE
FS 2021
– Dienstag, 02.03.2021 (Zoom)
– Dienstag, 23.03.2021 (Zoom)
– Dienstag, 13.04.2021 (Zoom)
– Dienstag, 04.05.2021 (Zoom)
– Dienstag, 18.05.2021 (Zoom)
HS 2021
– Dienstag, 28.09.2021
– Dienstag, 19.10.2021
– Dienstag, 09.11.2021
– Dienstag, 30.11.2021
– Dienstag, 14.12.2021
Sitzungsbeginn: 18:15 Uhr
Bitte pünktlich erscheinen.
Hinweis für Gäste
Die SR-Sitzungen sind öffentlich. Gäste, die an der Sitzung teilnehmen möchten, kontaktieren bitte das Ratspräsidium.
Abmeldungen
SR-Mitglieder, die nicht an der Sitzung teilnehmen können, müssen sich unter ratspraesidium-skuba[at]unibas.ch (im CC: inneres-skuba[at]unibas.ch und geschaeftsfuehrung-skuba[at]unibas.ch) abmelden.
ORGANISATORISCHES
Traktanden
Die Traktandenliste wird jeweils am Mittwoch vor der SR-Sitzung auf Adam (VPN aktivieren) publiziert.
Hier: Interner Zugang zum Traktandensystem
Sitzungsprotokolle
Die Sitzungsprotokolle der skuba sind über das Switch AAI Login der Universität Basel (VPN aktivieren) einsehbar:
Erlasse und Beschlüsse
| Publikation | § 33. Erlasse und Beschlüsse werden spätestens nach fünf Arbeitstagen durch das Ratspräsidium auf der skuba-Website publiziert. |
| Referendum gegen Erlasse des SR | § 34. Gegen Erlasse und Beschlüsse des SR kann innerhalb von zehn Arbeitstagen nach deren Publikation durch die Unterschrift von 150 skuba-Mitgliedern das Referendum ergriffen werden. [1] |
| Inkrafttreten der Beschlüsse und Erlasse | § 35. Nach Ablauf der Referendumsfrist von zehn Arbeitstagen treten die Beschlüsse und Erlasse in Kraft. |
[1] Revidiert an der Studierendenratssitzung vom 17. Juni 2014
Die Beschlüsse und Erlasse des Studierendenrates sind in den Beschlussprotokollen (siehe oben: Sitzungsprotokolle) einsehbar.
STUDIERENDENRATSMITGLIEDER
Eintritt in den SR
Der Studierendenrat (SR) ist das Parlament der Studierenden der Universität Basel und stellt das höchste Gremium der studentischen Körperschaft dar. Hier wird über Hochschul- und Bildungspolitik debattiert und entschieden. Der SR verfügt über alle rechtlichen Grundlagen – Statuten, Reglemente, u.v.a. – der skuba.
Primär befasst sich der Studierendenrat mit verschiedensten aktuellen hochschulpolitischen Themen, erarbeitet diesbezüglich Positionen und legt Stellungnahmen sowie Pressemitteilungen vor. Die Vorstände und die Geschäftsführung der skuba werden vom Studierendenrat gewählt und kontrolliert. Der SR verabschiedet das Budget und prüft die Jahresrechnung der skuba.
Darüber hinaus vergibt der SR Subventionen und Förderungen an studentische Aktivitäten und Projekte aus seinem Budget.
In der Regel werden pro Semester fünf Sitzungen abgehalten.
Die Fakultäten sind proportional gemäss ihrer Studierendenanzahl vertreten.
Eintritt während der laufenden Legislaturperiode
Du möchtest per sofort in den Studierendenrat eintreten? Dann fülle das entsprechende Nachnominierungsformular aus und melde dich direkt bei der verantwortlichen Vorständin unter inneres-skuba[at]unibas.ch. Der Eintritt ist jederzeit möglich, sofern Vakanzen bestehen.
Kontakt: inneres-skuba[at]unibas.ch
Austritt aus dem SR
Gemäss Wahl- und Abstimmungsreglement der skuba:
1- Durch Rücktritt des Mitglieds
§ 7. Eine gemäss §4 gewählte Person kann innerhalb der Amtszeit von ihrem Sitz durch schriftliche Erklärung an den skuba-Vorstand zurücktreten und den Sitz als vakant erklären.
2- Besitzt eine gewählte Person nicht mehr den Status eines skuba-Mitglieds oder verliert sie für längere Zeit ihre Handlungsfähigkeit, kann der skuba-Vorstand den betreffenden Sitz als vakant erklären.
3- Reglemtarischer Ausschluss aus dem Studierendenrat
§ 24 Bleibt eine gewählte Person innert einer Legislaturperiode den Sitzungen viermal entschuldigt fern, wird es vom betreffenden Organ ausgeschlossen.
4- Eine unentschuldigte Abwesenheit wird als zwei entschuldigte Abwesenheiten gewertet.
5- Beim SR informiert das Ratspräsidium die Betroffenen und den SR über Ausschlüsse und Vakanzen.
6- In den Fakultätsversammlungen informiert die Gruppierungsvertretung die Betroffenen, das Dekanat und den skuba-Vorstand über Ausschlüsse und Vakanzen.
7- Ausschlüsse gelten für die aktuelle Legislaturperiode.

