Geschichte der skuba

Die Anfänge der Basler Studentenschaft

1918 wurde an der Universität Basel eine auf obligatorischer Mitgliedschaft beruhende Vereinigung aller Studenten geschaffen. Aber es gab wichtige Vorläufer, in denen der strukturelle Gegensatz zwischen den «Farbentragenden» und den «Wilden» zum Ausdruck kam. Als man im berüchtigten Sommer 1968 recht brav das 50jährige Bestehen feierte, war man sich nicht bewusst, dass das provisorische Ende der Studentenschaft nahe war. 1974 hielt das Bundesgericht fest, dass die bestehende Zwangsmitgliedschaft der Studierenden und die damit verbundene Gebührenpflicht, mithin eine über ein halbes Jahrhundert andauernde Selbstverständlichkeit, rechtswidrig sei. Nach einem «Interregnum» von gut zwei Jahrzehnten durch die «Stub», wurde 1996 im ersten Statut (§ 27) der autonom gewordenen Universität die «Studentische Körperschaft der Universität Basel» als öffentlich-rechtliche Repräsentationsorgan und damit wiederum auch die Zwangskörperschaft eingeführt. Das erste Datum, das in der Chronik der studentischen Selbstorganisation der Neuzeit auftaucht, ist der 8. Mai 1868. Es kamen zwar Statuten zustande, aber – zumal die Mitgliedschaft für die Studierenden nicht obligatorisch war – keine ernsthaften Aktivitäten. 1884 wurde ein zweiter, nicht viel erfolgreicherer Anlauf wiederum mit neuen Statuten unternommen. Beabsichtigt war, dass eine Versammlung von bezahlenden Mitgliedern (1 Fr. pro Semester) drei Vertreter in einen Studentenausschuss entsenden würden, die zusammen mit Vertretern der farbentragenden Verbindungen ein Gremium bildeten, das seinerseits einen dreiköpfigen Vorstand, «Commission» genannt, bilden sollte. Präsident bzw. Präses sollte ein Nichtfarbentragender, ein sogenannter «Wilder», sein, während Aktuar und Quästor Farbentragende sein sollten.

Dominanz der Farbentragenden oder der «Wilden»?
1898 kam es unter Beizug der Regenz zu einem dritten Anlauf mit einem die farbentragenden Korporationen begünstigenden Modell, gutgeheissen mit drei Stimmen Mehrheit von dem Drittel der Studierenden, die sich überhaupt für die Sache interessierten. Gegen das Übergewicht der Farbentragenden entstand in der Folge eine «freistudentische Bewegung», die in einem vierten Anlauf eine obligatorische Studentenschaft zwangläufig mit einem Überwicht der «Wilden» ins Leben rufen wollten, aber 1910 am Widerstand der Regenz scheiterten. In den ersten Kriegsjahren führte der Delegiertenkonvent (DC) der Farbentragenden ein ziemlich uneingeschränktes Regime und provozierte damit erneut die Unzufriedenheit der Nichtorganisierten, und dies wiederum führte zu dessen Auflösung durch die Regenz. Der 1918 geschaffene Ersatz war dann die Organisation, die 56 Jahre gehalten hat und 1974 unterging. Für die Gründung erwies es sich als günstig, dass sie in einer Periode stattfand, da man wegen der allgemeinen Notlage etwas mehr Verständnis für gemeinschaftliche Problemlösungen hatte.

Obligatorium und Gleichstellung
Die Statuten der Studentenschaft vom 14. Juni 1918 sahen die Zwangsmitgliedschaft und die Gleichstellung aller Studierenden und eine breite Zweckbestimmung für das Repräsentationsorgan vor. Art. 39/40 erwarteten nichts weniger, als dass die Universitätsbehörden in allen die Studierenden betreffenden Fragen die in einem allgemeinen Studentenrat und in Fakultätsräten organisierte Studentenschaft konsultieren sollten. Regenz und Kuratel liessen diese Statuten zu, fühlten sich aber nicht an sie gebunden. Während die «Wilden» zuvor mit einer Person in der Delegiertenkonvent (DC) vertreten waren, präsentierten sich nun die Verhältnisse gerade umgekehrt: Sie hatten jetzt als DC-X einen Vertreter im Vorstand der «zivilen» Studentenschaft. Interessant ist der Status der ausländischen Studierenden: In den Gesamtorganisation waren sie gleichberechtigt, doch in «nationalen Fragen» konnte ihnen das Stimmrecht entzogen werden und in den studentischen Fakultätsgremien mussten mindestens zwei Drittel Schweizer sein. Dr. iur. Felix Staehelin, Studentenschaftspräsident im Jahr 1932 weist darauf hin, dass noch zu seiner Zeit nur der sich selbst kooptierende Vorstand bestand, aber keine Generalversammlung, und dass sie auch keine selbständige juristische Persönlichkeit hatte. Noch immer hatten die Farbentragenden auch in der allgemeinen Studentenschaft das Sagen. 1935 wurde erstmals ein «Wilder» Präsident – der spätere SP-Bundesrat Hans-Peter Tschudi.

Aus den ersten Jahren war eine Klage des ersten Vizepräsidenten Peter Zschokke (iur.), späterer Regierungsrat und als Chef des Erziehungsdepartements ein Vorgesetzter der Universität, überliefert, die leitmotivisch durch alle Jahre und Jahrzehnte der Studentenschaftspolitik ziehen wird: Zuviel Individualismus und Eigeninteresse – zuwenig «Mitgefühl mit den Standesgenosse mit Bereitwilligkeit zur gegenseitigen Hilfe».

Eine zweite Stimme war diejenige von Rudolf Kaufmann (phil. I), der zweimal (1923/24 und 1928/29) Präsident der Studentenschaft war und später Präsident der Staatlichen Heimatschutzkommission wurde. Kaufmann erinnerte sich an keine Differenzen mit den Universitätsbehörden, aber an häufige Meinungsverschiedenheiten unter den Studierenden. Als wichtige Tätigkeitsbereiche nannte er: Die Unterhaltung des Studentischen Zeitungslesesaals, die Veranstaltung von Vorträgen und die Vermittlung von Bücherrabatten. Hinzu kamen die Mensa- und Stipendienfrage sowie die Unterstützung für den vom Akademischen Sport- und Turnverein geplanten Uni-Turnplatz. Unterstützt wurde auch das gesamtschweizerischen Sanatorium von Leysin für an Tuberkulose erkrankten Studierenden. Später kamen ein Reisedienst und die allerdings vergeblichen Bemühungen und eine Ermässigung bei den BVB (Basler Verkehrsbetrieben) hinzu.

1931 entwickelte eine besondere «Arbeitsgemeinschaft» der Studentenschaft ein Vort

rags- und Diskussionsforum, in dem man bedrängende Zeitfragen diskutieren konnte. Mit von der Partie war auch Adolf Portmann als junger Privatdozent für Zoologie. Der Zirkel verstand sich «als Ort der Gegensatz-Bewegung» und gab sich mit dem die schöpferische Polarität ausdrückenden Yang-Yin-Symbol ein entsprechendes Signet. Dieses wurde dann von der ganzen Studentenschaft übernommen und blieb es bis in den 1970er Jahre. Als man 1968 das 50jährige Bestehen feierte, brachte die Studentenschaft dieses Signet sogar als Poststempel auf die Briefe.

Abgrenzung gegen Rechts
1931 entzündete sich eine Debatte um die Frage, ob neben dem Sportfranken ein weiterer Franken erhoben werden sollte, um die Arbeitskolonien zu alimentieren, in denen Studierende, zum Beispiel mit Strassenbau im Berggebiet, in den Semesterferien etwas Geld verdienten, weil es wegen der Wirtschaftskrise keinen anderen Verdienstmöglichkeiten gab. Die Marxistische Studentengruppe sah darin eine unerwünschte Konkurrenzierung der Arbeitslosen und bekämpfte das Projekt. Ihr Sprecher war der spätere SP-Ständerat und MNG-Gymnasialrektor Willy Wenk. Peter Böhringer, 1931-1933 Präsident, erinnert sich, dass es sowohl rechtsextreme als auch linksextreme Formationen gegeben habe. Letztere seien zahlenmässig bescheidener, aber intelligenter gewesen. Hans Peter Tschudi bezeichnete es als etwas Ausserordentliches, dass die jetzt eingerichtete Generalversammlung der Studentenschaft 1935 ihm als einem Linken mit erheblichem Mehr das Präsidium anvertraute. Später jedoch ging das Präsidium wieder an die Farbentragenden zurück. 1962 konnte man sagen, dass mit Hans Rudolf Strasser «erstmals» wieder seit langer Zeit ein «Wilder» zum Zug gekommen sei.

Die politischen Sympathien hätten an den schweizerischen Hochschulen eher nach rechts tendiert. In Basel aber habe auch in schwierigen Zeiten der freiheitliche und humanistische Geist die Oberhand behalten. Die Basler Studentenschaft konnte 1936 mit Erfolg dahin wirken, dass die Schweizer Studenten keine Delegation an die Olympiade nach Berlin schickte.

1932 gab sich die Studentenschaft neue Statuten. Man verlangte ein Antragsrecht in der Regenz in allen Studienangelegenheiten, und diese akzeptierte es sogar, aber es kam nichts derartiges in das Universitätsgesetz von 1937. Die Studierenden erhielten zwar, vom Rektor begleitet, eine Audienz beim SP-Erziehungsdirektor Fritz Hauser, wurden aber «recht bestimmt» abgewimmelt. Gemäss Tschudi habe die Studentenschaft in der Vernehmlassung zum Universitätsgesetz ebenfalls «einige Wünsche» angebracht, diese seien aber derart unwesentlich gewesen, das sie im Jahresbericht nicht detailliert aufgeführt worden sein.

1940 war die Studentenschaft mit der Frage konfrontiert, welche Art von politischer Tätigkeit ihr gestattet sei. Der Vorstand engagiert sich vor der Abstimmung vom 1. Dezember 1940 im Komitee für die Einführung des obligatorischen Vorunterrichts (paramilitärische Sportkurse). Die als zentralistisch eingestufte Vorlage wurde von einer Mehrheit des schweizerischen Souveräns aus föderalistischem Reflex deutlich abgelehnt. Der Kanton Basel-Stadt nahm aber mit 64,2 Prozent an. Die studentischen Gegner der Vorlage warfen dem Vorstand vor, gegen die Statuten verstossen zu haben, welche parteipolitische Engagements untersagten. Die Rechfertigung der Befürworter: Es habe sich um eine nationale Frage und eine die Studierenden betreffende Vorlage gehandelt.

Sympathie- und Solidaritätsdemonstration mit Oslo, 6. Dezember 1943
«Was haben diese Ereignisse uns zu sagen? Welche Lehre haben wir daraus zu ziehen? Uns Studenten hat die Tapferkeit der norwegischen Kommilitonen bewiesen, wie untrennbar Wissenschaft und wahre Menschlichkeit miteinander verbunden sind. Wir merken bei einem solchen Ereignis, daß die Freiheit geistigen Schaffens die notwendige Grundlage ist für alles Suchen nach Erkenntnis. Wie soll sonst die Wissenschaft fähig sein, die Wahrheit zu erforschen? Stellen wir uns die Gewissensfrage: Wären wir stark genug die gleiche Haltung einzunehmen? Wie in Oslo haben auch wir — Studenten der Universität Basel — die Pflicht, gleichsam als Kämpfer in vorderster Linie uns immer und überall für das Ideal der Menschlichkeit und der Freiheit restlos einzusetzen. Das soll die Liebe zu unserem Lande fördern; unsern Wehrwillen stärken. In diesem bei unsern Mitbürgern zu wirken, das ist eine der vornehmsten und edelsten Aufgaben für den Akademiker in der jetzigen Zeit, und dies ist auch unsere beste Antwort auf die Nachrichten, deretwillen wir hier zusammengekommen sind.»

Nach der einstimmigen Annahme einer Resolution gingen die Teilnehmenden, wie es heisst, still und gefasst und innerlich «geladen» auseinander. Eine am Ausgang mit einer Schweizerfahne durchgeführte Kollekte habe einen Ertrag erbracht, der so schwer war, dass er kaum habe getragen werden können. Ein damals ins deutsche Generalkonsulat geworfener Rheingwäggi (grosser Kiesel) dürfte studentischen Ursprungs gewesen sein.

Im Kalten Krieg
Karl Heusler, phli. II, Studentenschaftspräsident der Jahre 1946/47 und später der letzte Kuratelspräsident (bis Ende 1995) hebt in seinem Bericht die aus starker Verbundenheit nach dem Krieg wiederaufgenommenen Kontakte mit dem Ausland hervor. Mit der Patenuniversität Utrecht, mit der wiedereröffneten Universität Strassburg, mit Studenten in Ungarn. Dabei waren grössere Hindernisse bei der Beschaffung von Reiseerlaubnissen und Devisen zu überwinden. Um nach Holland zu kommen, waren gleich vier Visa nötig: von Frankreich, Luxemburg, Belgien und Holland. Heuslers Nachnachfolger Kurt Jenny, iur., später Kirchenratspräsident, Regierungsrat und Ehrendozent der Juristischen Fakultät und in den 1990er Jahren Stiftungsratspräsident des Europainstituts, machte in seinem Bericht für 1954/55 eine andere Dimension der Auslandkontakte sichtbar: Die studentische Mehrheit setzte durch, dass keine Beziehungen mit dem kommunistisch orientierten und in Prag domizilierten Internationalen Studenten-Verband (IUS) aufgenommen wurden: «Hier hatten wir Basler das Wirken studentischer Amateurdiplomaten zu verhindern und für eine klare, den Werten der Freiheit und der Demokratie, des Friedens und der Neutralität verpflichteten ‘Aussenpolitik’ einzutreten.»

Nahe auch zum fernen Ausland
Die Studentenschaft erhielt im Untergeschoss des 1955 eingeweihten Wildt’schen Hauses eigene Räume zur Verfügung gestellt. Sie nutzte diese unter anderem für offizielle Begrüssungen der Neuimmatrikulierten und hoffte, ein studentisches Zentrum einzurichten, in dem «Studierende verschiedener Nationen» Diskussionsabende abhalten könnten. Mindestens so wichtig waren aber die damals regelmässig durchgeführten Tanzabende. In den 1960er Jahren entstand darauf der Bal des Nations, gewichtig mit dem gesamten konsularischen Korps als Ehrengäste. Die Kontakte mit ausländischen Studierenden, die zu einem grossen Teil Studierende aus ehemaligen Kolonien waren, wurden in jenem Jahrzehnt wichtiger. 1963 organisierte die Studentenschaft ein Basler Wochenende für die rund 300 Bundesstipendiaten aus der ganzen Schweiz. Die Studenten suchten Familienunterkünfte, und drei Stars aus dem Professorenkollegium, Karl Barth, Max Imboden und Adolf Portmann, referierten über das Problem der Entwicklungshilfe aus theologischer, juristischer und naturwissenschaftlicher Sicht.

Der Volksaufstand in Ungarn schlug im Oktober 1956 auch bei der Basler Studentenschaft wie ein Meteor ein. Das erschütternde Ereignis riss, wie Zeitgenossen berichten, die Studierenden aus ihrer universitären «Isoliertheit» und liess sie mit der Bevölkerung «eins» werden. Am 25. Oktober organisierten sie einen ersten Fackelumzug, an dem sich die Bevölkerung breit beteiligte. Später setzte sich eine studentische Spezialorganisation, die «Soforthilfe Schweiz-Ungarn» für konkrete Unterstützung ein, organisierte Transporte nach Ungarn, u.a. mit Produkten der Basler Chemischen Industrie, kümmerte sich um die Aufnahme von aus entgegengesetzter Richtung eintreffenden Flüchtlingen, sie ermöglichte ihnen die Fortsetzung des Studiums. Die studentischen Funktionäre waren stolz, dass sie kostenlos über eine Telex-Verbindung verfügten und über die Vorgänge in Ungarn zum Teil schneller informiert waren als die Schweizerische Depeschenagentur. Der Einsatz der Studentenschaft hatte einen erheblichen Prestigegewinn bei der Bevölkerung zur Folge. Adolf Hasler, ius., Präsident von 1959/60: «Allgemein hatten wir den Eindruck, man bringe unseren Problemen bei den Behörden vermehrt Verständnis entgegen.»

kolibri
Zwei Dinge sind aus dem Jahr 1957/58 speziell hervorzuheben: 1958 das erstmalige Erscheinen der studentischen Zeitschrift «kolibri», die bis 1995 mehr oder weniger lückenlos herausgekommen ist (UB-Signatur: Un 1491). Und ebenfalls 1958 die Schaffung der studentischen Jubiläumskommission im Hinblick auf das 500-Jahr-Jubiläum. In der GV wurde auch schon Martin Staehelin (phil. I) zum Präsidenten für 1960 gewählt, damit sich dieser gründlich auf den Anlass vorbereiten konnte. Seinen offiziellen Auftritt im Jubiläumsprogramm sollte er dann dazu verwenden, einerseits die guten Studienbedingungen zu würdigen und anderseits den Studierenden, die er vertrat, Bequemlichkeit, Trägheit und Desinteresse vorzuwerfen.

Dass man sich 1958 derart «rechtzeitig» in Gang setzte, entsprach der von der Universität insgesamt früh eingeleiteten Vorbereitung. Bereits 1957 hatte die Studentenschaft eine Zweierdelegation an die Feierlichkeiten der 500-Jahr-Feier der Universität Freiburg entsandt, «um sich ein Bild von den zu erwartenden Arbeiten und Aufgaben machen zu können». Die Vorbereitungen auf 1960 nahmen denn auch in den folgenden beiden Jahren einen grossen Teil der studentenschaftlichen Aufmerksamkeit in Anspruch. Eine heftige Debatte entzündete sich an der Frage, was die Studentenschaft der «Alma Mater» schenken soll. Der Vorstand kam auf die gloriose Idee, ihr ein Likörservice als Ergänzung zu dem im Rektorat bereits vorhandenen Kaffeeservice zu schenken. Widerstand erwuchs dem Projekt teils aus ethischen-grundsätzlichen, teils aus praktischen-ökonomischen Motiven. Aber der Vorstand setzte sich durch. Peter Saladin (iur.), Präsident der Jahre 1958/59: «Wenn die Gäste der zahlreichen Rektoren zu den handgeschliffenen Gläsern Sorge getragen haben, so sind sie heute noch in der Schatzkammer des Rektorats zu besichtigen.»

Als speziell registrierenswert erscheint in der Studentenschaftschronik das Faktum, dass die Studentenschaft 1962 mit Dora-Ursina Wiesmann erstmals eine Vizepräsidentin wählte. Wie eine Liste der Studentenschaftspräsidenten der Jahre 1950-1975 deutlich zeigt, lassen sich bei der Besetzung der Präsidien mit eindrücklicher Deutlichkeit drei Phasen ablesen: In einer ersten Phase dominierten die traditionellen Farbentragenden, darauf folgte eine Phase der «Wilden» ohne determinierende Herkunft, und in einer dritten Phase kamen, sozusagen als neue Farbentragende die (roten) Vertreter der Progressiven Studentenschaft.

Basler Studentenschaft – Entwicklungen seit den 1960er Jahren

Vorboten des Reformaufbruchs
In den 1960er Jahren setzte – gestaffelt – die akademische Selbstorganisation der Studierenden über Fachgruppen ein (an der Spitze der Entwicklungen waren der Klinikerverband, der Verband der Pharmazeuten, der Dentisten und der Chemiestudierenden). Während des Rektorats von Max Imboden 1964 durfte der Studentenschaftspräsident erstmals an der Immatrikulationsfeier eine Ansprache halten. Das im Juni 1964 unter der Leitung von Hansjörg Renk, späterer Diplomat und Hoffmann-LaRoche- und Nestlé-Sprecher, auf dem Petersplatz mit demonstrativer Beteiligung des Rektors durchgeführte Protestpicknick richtete sich gegen die zögerliche Umsetzung der seit langem geforderten und versprochenen Mensa es war aber auch ein Vorbote für die in studentenpolitischen Fragen erhöhte Mobilisierungsbereitschaft. Die GV wurde besser besucht als zuvor und gewählt wurde nicht der offizielle Vorstandskandidat, sondern als Wilder unter den “Wilden” Peter Balscheit, späterer SP-Richter im Oberbaselbiet.

1964/65 wurden wieder einmal neue Statuten verabschiedet und Ende 1965 wurde ein ordentliches via die Fachgruppen gewähltes Studentenparlament eingerichtet. Im Jahr 1966 traten als einmaliges Sonderthema die Einführung der Kolleggeldpauschalierung und als Dauerthema weiterhin die Mensafrage in Erscheinung. Der damalige Präsident Markus Mohler, iur., später Polizeikommandant des Kantons, bemerkte sarkastisch: “Der jetzige Stand der Dinge lässt die bescheidene Hoffnung zu, dass unsere Mensa zeitgleich etwa mit dem ersten Kiosk auf dem Mond eingeweiht werden dürfte.” Die Mensa wurde im Frühjahr 1976 eingeweiht – die erste bemannte Mondlandung fand am 21. Juli 1969 um 03.56 Uhr MEZ statt.

Einsatz für ein neues Unigesetz
Im November 1967 erreichte die hohe Universitätspolitik auch die Studierenden. Der Vorstand gelangte in den Besitz des streng geheim gehaltenen und hinter dem Rücken der Universität (auch der Regenz) verfassten Entwurfs eines neuen Universitätsgesetzes, den Kuratel und Erziehungsdepartement (Max Staehelin, Franz Hess und Emil Vogt) sich ausgedacht hatten. Mit einem in roter Farbe gedruckten “kolibri” veröffentlichte die Studentenschaft nach 30 Tagen intensiver Arbeit einen laut in Umlauf gesetzten Gegenvorschlag. Sie setzten damit eines der Themen der bevorstehenden Grosratswahlen vom Frühjahr 1968, an denen sich auch Studenten mit einigem Erfolg beteiligten. Studentenschaftspräsident Ulrich Goetz, phil. II, später Redaktor der Basler Zeitung, bemerkte, es sei Hoffnung aufgekommen, “der Basler Student werde doch endlich aus seiner allzu lange andauernden politischen Isolation herausfinden”.

Wie weit der Universität 1960 davon entfernt war, das Mitbestimmungsprinzip ernst zu nehmen, zeigt die Tatsache, dass damals bei den Juristen ohne vorherige Konsultation der Studierenden das Lizenziat eingeführt worden (vgl. Protestartikel im kolibri 5 vom 24. Juni 1960). Neben dem Ausbau der allgemeinen Serviceleistungen, der Schaffung 1967 beispielsweise einer Studentenpapeterie, wurde im Laufe der 1960er Jahre die Hochschulpolitik immer wichtiger. Signifikant war die Liquidation der Studentenbibliothek Ende 1966. Deren Bestand (mit Büchern zum Zweiten Weltkrieg und zum Kalten Krieg) gab Auskunft über die inzwischen veränderte Interessenlage. Im Mai 1968 entschied der Studentenrat, den ignorant und verächtlich als “Krimisammlung” bezeichneten Restbestand in eine Dokumentationszentrale für Hochschulfragen umzuwandeln.

Zusätzliche Politisierung
In den 1960er Jahren wurde die politisch stets interessierte Studentenschaft zusätzlich politisiert. Während die Sympathien in den 1950er Jahren, wie die Reaktionen auf “Ungarn 1956” zeigten, markant beim “freien Westen” lagen, galten sie mehr und mehr den Befreiungsbewegungen in Nordafrika (Algerien), Vietnam, in Südamerika, Palästina, Chunta-Griechenland, Franco-Spanien etc. und verschärfte sich die Kritik am “eigenen Westen”. 1966 wurde die Problematik des politischen Engagements in einer etwas grundsätzlicheren Weise abgehandelt. Der “wilde” Studentenschaftspräsident Markus Mohler sprach sich mit seiner Brandrede am Dies academicus (einer traditionellen Abendveranstaltung der Farbentragenden) für eine “Politisierung der Universität auf gehobenem Niveau” aus. Der apolitische Status bringe zwar gewisse Vorteile für den Betrieb, er begünstige aber auch die Flucht vor notwendigen Diskussionen.

Den sich in den folgenden Jahren radikalisierenden Kräften ging es aber nicht um akademische Debatten, ihr Engagement wollte die Tat, wenn auch nur in Form der eindeutigen und eindrücklichen Manifestation. In einer weiteren Phase der Radikalisierung verschob sich die Grundsatzdebatte auf die Frage, ob man – im Dienste der guten Sache – über geltende Bestimmungen (der eigenen Statute, der Hausordnung von Schulen und Universitäten oder auf der Strasse von Demonstrations-, allenfalls Vermummungsverboten etc.) hinwegsetzen dürfte, wobei diese Missachtung nur zum Teil praktischen Bedürfnissen entsprach und auch Teil der antiautoritären Strategie der begrenzten Regelverletzung war. Die Legalitätsfrage wurde im Studentenrat im November 1969 debattiert und führte erstmal zur Forderung, die Zwangskörperschaft aufzuheben.

Im Januar 1971 beschloss eine linke Ratsmehrheit mit 31:15 Stimmen die Streichung des Art. 2 der Studentenschaftsstatuten, der parteipolitische und konfessionelle Stellungnahmen untersagte. Die Linke triumphierte, man habe endlich das nötige “politische Bewusstsein” gefunden. Ein Referendum mit einer Urnenabstimmung, an der nur 30 Prozent der Studierenden teilnahmen, drehte das Rad im Juni 1971 aber wieder zurück und sprach sich im Verhältnis von 4 zu 1 für die Beibehaltung des Art. 2 aus. Wirklich entschieden war damit aber nichts, denn einerseits hielt sich der Vorstand trotzdem nicht an das Verbot parteipolitischer Engagements und anderseits wollte eine rechte Gruppierung auch das an sich statutenkonforme hochschulpolitische Engagement des linken Vorstands nicht mehr mittragen. Im Mai 1974 sprach sich die studentische Basis in einer weiteren Urnenabstimmung mit 60 Prozent erneut gegen die formelle Mitwirkung in der ausseruniversitären Politik aus. Konkrete: gegen den Beitritt der Studentenschaft in ein von der kommunistischen PdA und der neomarxistischen POB ins Leben gerufenes Chile-Komitee.

Der Vorstand war mittlerweile weitgehend identisch mit den genannten ausseruniversitären Kräften. Und die linke Mehrheit des Studentenrats war derart auf die Maximierung ihres Einflusses bedacht, dass sie nicht bereit war, nach dem in der Schweiz etablierten Proporzprinzips einen Teil der studentischen Vertretung in der Regenz ihren inneren Gegenspielern abzutreten. Sämtliche 12 Sitze der student power wurden von der Linken beansprucht, obwohl sie im Rat nur wenig mehr als die Hälfte ausmachte. “Eine einheitliche Regenzfraktion bedeutet für die Studentenschaft einen Zuwachs an Macht und an Einfluss für die künftige Entwicklung unserer Universität.”

Aufstand der Bürgerlichen
Die bürgerliche Studenten hatten seit dem Juni 1971 mit dem semainier ein bescheidenes Gegenorgan zum kolibri. Aus diesem Kreis stammten die drei Studierenden, welche im Frühjahr 1973 gegen die Zwangsmitgliedschaft opponierten, indem sie sich weigerten, die 32 Franken Studentenschaftsgebühr (wovon 20 Franken allgemeine Abgaben und 12 Franken für den Stipendienfond) zu entrichten und sich trotzdem als regulär Immatrikulierte betrachteten. Es bildeten sich weitere Formationen gegen die bestehende Regelung, die der Studentenschaft ohne angemessene Kontrolle rund 300’000 Franken zur Verfügung stellte.

Das Rektorat wollte sich die Ablehnung der Zwangsmitgliedschaft aber nicht von sich aus zueigen machen. Die Opponenten bekamen nach Rekursen an den Erziehungs- und Regierungsrat durch einen Entscheid des Appellationsgericht vom September 1974 Recht. Nun musste ein Ersatzgremium für die Bestimmung der studentischen Vertretung in der Regenz ins Leben gerufen werden: gemäss einer Verordnung vom 25. März 1975 ein neu 60köpfiger, alle zwei Jahre auf dem Korrespondenzweg gewählter Studentenrat als neue Wahlbehörde. Das Rektorat hielt an den Zwangsgebühren fest, sorgte aber selbst für deren korrekte Verwendung. Die alte Studentenschaft sammelte für sich zusätzlich freiwillige Unterstützungsbeiträge ein, sie nahm als eine Kraft neben anderen an den Studentenratswahlen vom Juni 1975 teil. Bei den progressiven wirkten einige Leute mit, die kaum in die Universität eingetreten, bereits ganz in der Studentenschaftspolitik aufgegangen waren und nur bedingt als wirkliche Studierende eingestuft werden konnten. Dem wirkte das neue Reglement mit der Vorschrift entgegen, dass man bereits vier Semester studiert haben musste und davon mindestens die letzten beiden in Basel. In dieser Wahl gewannen die Progressiven von den 60 Sitzen bloss deren 24 und wurden somit in die Minderheit versetzt.

Die “Abend-Zeitung” und die “National-Zeitung”, beides ansonsten fortschrittliche Politik unterstützenden Blätter ordneten den Vorgang treffend ein, wenn die eine Zeitung sagte, damit hätten die Progressiven eine deutliche Quittung für ihre “über Jahre geführte destruktive und extremistische Politik” bekommen, und die andere Zeitung im Resultat nicht primär ein Bekenntnis zu einer bürgerlichen Politik sah, sondern ein “Aufstand der Basis gegen das Establishment” das in diesem Fall eben die Funktionäre der Progressiven gewesen sei.

StuB
1977 gingen die Progressiven mit 38 von 63 Sitzen wiederum als stärkste Kraft aus den Wahlen hervor. Ein wesentlicher Punkt: Jetzt waren sie bereit, bei der Regenzvertretung den freiwilligen Proporz zu praktizieren: Von den 12 Sitzen nahmen sie nur 8 in Anspruch und überliessen 4 ihren Gegnern. 1978 nahm die alte und seit 1974 nur noch den Status einer privaten Studentenschaft innehabende Organisation den längst fälligen Namenswechsel vor. Von jetzt an hiess sie Verband Studentenschaft Basel mit der Kürzel Stub.1981 erhielt der Studentenrat wieder einen Fonds (20’000 Franken), über den er selbst bestimmen konnte, die Regenz hatte allerdings die Rechnung zu genehmigen.

SKUBA
Im ersten Statut der autonomen Universität von 1996 wurde in § 27 (unter Berufung auf § 21 des Universitätsgesetzes) die „Studentische Körperschaft der Universität Basel” als öffentlich-rechtliche Körperschaft rechtlich definiert. Der Statut-Artikel zur skuba wurde mit UR-Beschluss vom 27. November 1996 angepasst und erhielt jene Fassung, die dann über Jahre gültig blieb. Im wesentlichen wurde bestimmt:

Die Studentische Körperschaft vertritt studentinnen- und studenten-, universitäts- und bildungspolitische Interessen gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit auf kantonaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Weitere Aufgaben werden in einer Leistungsvereinbarung mit dem Rektorat festgelegt. Die Studentische Körperschaft bietet auf privatrechtlicher Basis Dienstleistungen für die Studierenden an. Die Studentische Körperschaft verfügt zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Mittel aus dem Globalbudget der Universität, aus den Beiträgen ihrer Mitglieder sowie sonstigen Einnahmen.
Die Höhe der Mitgliederbeiträge sowie die Fristen und Modalitäten für den Austritt werden auf Antrag der Studentischen Körperschaft von der Regenz festgelegt

Die skuba ist kein Repäsentationsorgan, sondern die legitimierte Exekutive der Studentenschaft und eigentlich die einzige studentische Ansprechinstanz für die Universitätsleitung; der Studierendenrat stellt die Legislative dar. Diskussionen um die Organisation der skuba gab es im Rahmen der Gesamtrevision des Uni-Statuts (neue Fassung vom Dez. 2007). Von Seiten des Unirats wurde damals der öffentlich-rechtliche Charakter der skuba (und damit die Zwangskörperschaft) angezweifelt. In der Praxis hatte die Statutrevision aber keinen Einfluss auf die Organisation und die gesamtuniversitäre Bedeutung der skuba.

Quelle: © Unigeschichte 2010